Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet etwa einmal im Jahr für zwei Wochen den
Platzdienst zu übernehmen. Das führt zu einigen Verpflichtungen, ermöglicht
aber allen Mitglieder ein angenehmes Beisammensein.
Das eingeteilte Mitglied ist verpflichtet das Vereinsheim pünktlich zu
Flugbeginn zu öffnen und im Winter
zu beheizen. Er ist verpflichtet für
den Verkauf der Kaltgetränke zu
sorgen. Diese Getränke sind mit Rolf
Ofterdinger abzurechnen.
Der Verkauf von Speisen an die
Mitglieder erfolgt auf freiwilliger
Basis.
Zur besenreinen Übergabe der Hütte
gehört auch das Leeren der Mülleimer entlang des Zauns. Bis Dienstag muss
die Bestellung der Getränke stattgefunden haben, damit am Wochenende
genügend vorhanden sind. Außerdem muss dafür gesorgt werden das Benzin
(im Sommer mindestens 20 Liter für den Rasenmäher) und Gas vorhanden ist.
Der neue Hüttenwirt hat mit dem Vorgänger rechtzeitig die Übergabe und
erforderliche Bestellungen abzuklären.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, wird gebeten die
Vorstandschaft zu informieren und einen Vertreter zu finden. Das gleiche gilt
auch für den Tausch der Dienste.
In der Generalversammlung vom 16.02.2002 wurde mit deutlicher Mehrheit
beschlossen, den Sonderbeitrag für das Versäumnis des Platzdienstes auf 150
€ pro Wochenende anzuheben. Ein eventueller Vertreter würde diese Summe
dann erhalten.